Seit dem 1. Juli 2006 fallen folgende Substanzen aus Elektroprodukten unter die Direktive:
- Blei (Pb)
- Quecksilber (Hg)
- Cadmium (Cd)
- sechswertiges Chrom (Cr (VI))
- polybromiertes Biphenyl (PBB)
- polybromierter Diphenylether (PBDE)
Seit dem 1. Juli 2006 fallen folgende Substanzen aus Elektroprodukten unter die Direktive:
Eine Ergänzung der Richtlinie vom 18. August 2005 legt Grenzwerte für die aufgelisteten Stoffe in homogenen Materialien fest. Der Grenzwert liegt in der Regel bei 1.000 ppm (parts per million), für Cadmium jedoch schon bei 100 ppm. Weidmüller verfolgt die Umsetzung dieser Regelung mit aller gebotenen Konsequenz und Sorgfalt.
Aufgrund der Tatsache, dass sich nicht alle Stoffe problemlos aus elektrischen und elektronischen Produkten substituieren lassen, findet sich im Annex A der Direktive ein Ausnahmekatalog. Diese Ausnahmen gelten zeitlich befristet, materialübergreifend oder applikationsabhängig.
Gerätekategorien RoHS:
Dabei ist zu beachten:
Nur die in den jeweiligen Gerätekategorien gelisteten Geräte und die in sie einfließenden Komponenten sind von den Richtlinien betroffen.